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Datum: 25.06.2015

August 2013

Frage:

das Gebäude, dass von mir momentan bilanziert wird, verfügt über 3 Wärmeerzeuger, die parallel betrieben werden sollen.
Bei den Wärmeerzeugern handelt es sich um eine Wärmepumpe und ein BHKW, die beide immer laufen sollen sowie um einen Brennwertkessel für die Spitzenlasten.
In der bisherigen Bilanzierung habe ich den Brennwertkessel und die Wärmepumpe unter 13.10 "Wärmeerzeuger" eingeben, das BHKW bislang nur unter 14.1 "Stromerzeugende Systeme" eingeben.
Meine Fragen:
Das BHKW soll ja auch für Heizzwecke herangezogen werden. Ist dieses so in der Bilanzierung von mir berücksichtigt? Unter Punkt 14.2 Endenergiebedarf wird das BHKW keinem Heizbereich zugeordnet? Wird es trotzdem berücksichtigt?
Ist es richtig, dass das BHKW auch im Referenzgebäude vorkommt?
Anbei die beiden Berechnungen zum Ist- und zum Ref.-Gebäude sowie ein Übersichtsplan der vorgesehenen Anlagentechnik.

 

Antwort:

bei Ihrer Wärmepumpe ist das ein oder andere nicht richtig eingestellt. Insbesondere die konstante Quelltemperatur von +10°C ist unrealistisch. Die Erdwärmetauscher (Fläche oder Sonde) kühlen im Verlauf der Benutzung auf Temperaturen um 0°C aus. Also hier bitte keine Eintragung vornehmen = automatisch. Mit +10°C erhalten Sie unrealistisch hohe COP-Werte. Außerdem hatten Sie eine Fehlermeldung zum äquivalenten Wassergehalt "außerhalb der Interpolationsgrenzen". Hier bitte den Maxwert eintragen, sonst erhalten Sie keine COP-Werte.
Wärmepumpen arbeiten den ganzen Tag, wenn Wärmebedarf vorhanden ist. Die Wärmeabgabe ist begrenzt durch die tägliche Laufzeit, die Nennleistung sowie Temperaturgrenzen. Erst wenn ein Wärmebedarf vorhanden ist, den die Wärmepumpe nicht decken kann, kommt ein zweiter Wärmeerzeuger ins Spiel (Elektro-Heizstab oder konventionell).
In der DIN V 18599:2007 kann man BHKW´s insofern berücksichtigen, dass der Brennstoffbedarf um die im Haus bereitgestellte Wärmemenge reduziert berechnet wird. Hinzu kommt eine Stromgutschrift für dem erzeugten und ins Netz eingespeisten Strom. Wo die Abwärme im Haus benutzt wird ist nicht relevant, mehrere Verwendungszwecke sind möglich.
Der konventionelle (2.) Erzeuger wird parallel normal durchgerechnet. In real muss er später aber weniger leisten, könnte also kleiner dimensioniert werden. Diesem Sachverhalt versucht die DIN V 18599:2011 Rechnung zu tragen.
Bei BHKW´s gibt es immer das Problem, dass sie jährlich bilanziert werden, DIN V 18599 aber mit Monatsbilanzen arbeitet.
Im Referenzgebäude kommen BHKW´s normalerweise nicht vor. Darüber ist aber noch nichts Konkretes geschrieben. Für den Moment liegen Sie richtig, wenn sie das Referenzgebäude mit einem konventionellen Brennwertkessel rechnen.
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