Ökobilanz (E10) GEG einfach (E11) iSFP (E12)
GEG einfach
nur in Verbindung mit Modul 7
Vereinfachtes Nachweisverfahren (Neubau) für Wohngebäude nach GEG § 31 i.V.m. Anlage 5.
Das Modellgebäudeverfahren führt ohne umfangreiche Berechnungen zum GEG-Nachweis.
Als erste Voraussetzung darf das Gebäude nicht mit anlagetechnischen Einrichtungen gekühlt werden. Entspricht das Gebäude den weiteren Anwendungsvorraussetzungen, kann aus den 10 anlagentechnischen Ausstattungsvariante eine passende Variante gewählt werden. Zuletzt übergibt man die Kennwerte aus dem Modellgebäudeverfahren in den Energieausweis (wird nach Bekanntgabe im Bundesanzeiger nachimplementiert).
- allgemeine Anwendungsvoraussetzungen
- notwendige Ausstattungsmerkmale für die Anlagentechnik
- erforderlicher Wärmeschutz
- erwartete Energiebedarfskennwerte
- Effizienzklasse
- Energieausweise
- Übernahme der Ist-Parameter für U-Werte aus der Hüllflächentabelle - optional
- Nachweis
In diesem Modul ist auch das vereinfachte Nachweisverfahren nach EnEV (EnEV-Eeasy) enthalten.
Technische Details: E-Modul 11
Beachten Sie auch unsere ausführlich kommentierten Berechnungsbeispiele.
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