21.7.2010
Frage:
Die Firma ... plant für einen Produktions- und Lagerhallenneubau einen KFW-Kredit über das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm zu beantragen. Die Halle soll die Anforderung der EnEV 2009 um 20 % unterschreiten.
Bei der Beheizung über eine bauteilintegrierte Fußbodenheizung soll, aus der Produktion in der Nachbarhalle, Prozesswärme aus der Werkzeugkühlung genutzt werden, die momentan über Wärmetauscher an die Außenluft abgegeben wird.
Die Prozesswärme reicht für ca. 60-70 % der Heizlast der neuen Halle und soll die Fußbodenheizung direkt bis ca. 35 °C Vorlauftemperatur versorgen. Die Differenz wird durch die zentrale Heizungsanlage aus Gas erzeugt und zur Nachheizung der Prozesswärme auf 40 °C über Plattenwärmetauscher an diese übergeben.
Meine Frage ist jetzt, wie bilde ich diese Konstellation im Einklang mit der DIN V 18599 ab?
Beim DIBT gibt es eine Aussagen hierzu: EnEV 2009: Auslegung zu §3 Absatz 3 ...
Die Nutzung der Prozesswärme erfolgt im Gegensatz zur Fern- und Nahwärme jedoch direkt mit 35 °C und Rücklaufmischer ohne Übergabestation. Die Heizzentrale liefert ebenfalls nur eine Vorlauftemperatur von 90 °C.
Zur Info:
Wenn ich zwei Fernwärmenetze eingebe, steht leider nur ein Primärenergiefaktor für beide Netze zur Verfügung.
Für Ihre Unterstützung vielen Dank im Voraus!
Antwort:
da haben Sie ja schon viel Energie investiert.
Wenn ich das richtig gelesen habe, empfiehlt das dibt bei Nutzung von Prozesswärme die pauschalen Werte für Fernwärme überwiegend aus KWK anzunehmen (Aufwandszahl um 1, Primärenergiefaktor 0.7). Sie nehmen an, dass der Nutzungsanteil der Prozesswärme höher liegt (>30%). Ob Sie in diesem Fall einen anderen Primärenergiefaktor manuell eingeben könnten (z.B. 0.5), kann ich nicht sagen.
Ich weiß auch nicht, ob das dibt die schriftlich dargelegte Auffassung (Bilanzierung von Prozesswärme ist möglich) abgesprochen hat und wenn ja mit wem. Denn eigentlich ist die Prozesswärmenutzung nach DIN V 18599 nicht vorgesehen. Da gibt es ja auch einige Unwägbarkeiten, wie z.B. Änderung der Produktionsprozesse, Nachweis der Ergiebigkeit der Prozesswärme ...
Die Berücksichtigung mehrerer Erzeuger in einem Heizbereich ist schon möglich, allerdings nicht in Kombination mit Fernwärme, da Fernwärme, sofern sie vorhanden ist, immer 100% Deckung schafft.
Frage:
ich habe noch eine Frage. Aus welcher Festlegung leiten sie ab, dass Fern- und Nahwärme immer eine 100% Deckung erzeugen müssen?
Antwort:
das hat sich in unserem Fall der Programmierer so gedacht. Es gibt aber auch in der DIN V 18599 keinerlei Hinweise zu einer Aufteilung der Heizleistung, wenn Fernwärme im Spiel ist.
Sie haben ja zusätzlich die Möglichkeit, den Nutzwärmebedarf der versorgten Zone auf zwei Heizbereiche aufzuteilen (13.2 eingesetzte Heizsysteme). Dann würde ich für den mit Prozesswärme versorgten Bereich aber Fernwärme aus erneuerbaren Energieträgern verwenden.
Frage von Anwender 2:
Ich stehe vor dem gleichen Problem. Für mich stellt sich aber
noch eine Frage.
Was geschieht bei einer Nutzungsänderung des Gebäudes,
z.B. durch den Verkauf der Immobilie?
Die Prozesswärme wäre doch somit hinfällig und ich
müsste die Heizungsanlage aufrüsten und der Energieausweis
würde auch nicht mehr stimmen.
Antwort:
das sehe ich auch so. Das ist vermutlich einer der Gründe, warum man Prozesswärme eigentlich nicht bilanzieren sollte. Das Gebäude sollte auch ohne diese Wärmequelle auskommen können.