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Datum: 09.03.2020

09.03.2020

Frage:

Kann man eine Gebäudeberechnung für ein NWG nach EnEV 2009 für einen Nachweis nach EnEV 2013 / 2014 weiter verwenden?

 

Antwort:

Ja. Wenn man eine Berechnung nach EnEV 2009 für einen Nachweis nach 2011 / 2014 weiter verwendet, muss man natürlich eine ganze Reihe Parameter prüfen bzw. neu einstellen, wie z.B. (eine Auswahl)

- die Berechnungsnorm neu auswählen

- die Nutzungsrandbedingungen neu auswählen

- die Fx-Wert für untere Gebäudeabschlüsse prüfen (da hat sich nicht viel geändert)

- die Gebäudedichtheit überprüfen, n50 / q50-Werte, q50-Werte gab es früher nicht

- die Verglasungsparameter neu auswählen (solare Gewinne)

- die Parameter für solare Gewinne über Opake neu auswählen

- die Ansätze für Personenabwärme kontrollieren

- den Übertrag gespeicherter Wärme zwischen Regel- und WE-Betrieb aktivieren

- die RLT-Parameter neu einstellen (komplexes Zahlenwerk)

- den Strombedarf der Ventilatoren anpassen

- usw.

- usw.

- die Heizwärmeerzeuger passend zum Nachweisjahr neu auswählen.

 

Das ist also schon eine umfassende Umarbeitung des Nachweises. Man sollte alle Berechnungsabschnitte durchgehen, Hinweise zu den benötigten Änderungen sind in den örtlichen Auswahlmenüs zu finden.

 

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