Februar 2016
Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei Wärmeerzeugung des Warmwassers mit einer KWK-Anlage fehlen in Abschnitt
12.9, 14.3 und 14.4 der Endenergie- und Hilfsenergiebedarf für Warmwasser.
Für Heizung wird ebenfalls kein Endenergiebedarf bilanziert.
Somit fehlen auch notwendige Angaben für den Energieausweis.
Liegt hier ein Eingabefehler oder ein Programmfehler vor?
Vielen Dank vorab für die Unterstützung
Antwort:
Sie haben recht. Auch wenn die Wärme über die BHKW-Anlage bereit gestellt wird, sollte man den Hilfsenergiebedarf für die Verteilung und Speicherung berücksichtigen. Wir werden das entsprechend ändern, kleiner download morgen früh.
Da die Wärmeerzeugung WW und HZ beim BHKW berücksichtigt ist, erhalten Sie die entsprechenden Hinweise unter 12.8 und 13.10.
Das BHKW (Jahresbilanzwert) wird im Abschnitt 14.2 verrechnet. Da es keine
Berechnungsvorschrift zur Verteilung dieses Jahreswertes auf die Monate / Prozessbereiche / Zonen gibt, sind die Zusammenstellungen 14.3 und 14.4 ohne BHKW-Anteil. Der Energieausweis ist davon bei der Aufteilung des Bedarfs auf die Energieträger betroffen, der
Primärenergiebedarf-Kennwert und die HT-Kontrolle berücksichtigen das BHKW.
Die Einbindung der BHKW-Berechnung (Jahresbilanz) in die allgemeine Monatsbilanz der DIN V 18599 ist in weiten Teilen nicht geklärt. Zum Beispiel weiß man nicht, welche internen Wärmeeinträge in die betrachteten Zonen berücksichtigt werden müssen. Bei uns stehen dort noch die Werte aus der Berechnung mit den konventionellen Erzeugern. Auch die Deckungsanteile der BHKW-Anlage müssten zumindest monatlich bekannt sein, denn die Wärmeleistung aus dem BHKW ist während der Betriebszeit immer konstant. Aus diesen Gründen ist es müßig / nicht möglich, die BHKW-Einbindung ohne Absprachen mit Dritten zu "optimieren".
Ihr DÄMMWERK-Support