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Datum: 25.06.2015

November 2014

Frage:

Wie kann ich ein denkmalgeschützes Haus eingeben (Grenzwerte Bauteile)
Im Voraus besten Dank

 

Antwort:

wenn Sie im Abschnitt 5.0.2 über "Verfahren" das Nachweisverfahren einstellen, dann finden Sie dort die Option "Modernisierung - Bauteilverfahren". Wohngebäude sind auf der Berechnungsseite "EnEV 4108-6", Nichtwohngebäude auf der Seite "EnEV 18599" nachzuweisen. Spezielle EnEV-Anforderungen für denkmalgeschützte Gebäude sind mir
nicht bekannt, solche Gebäude sind nicht von der EnEV betroffen.

Einzelnachweise können auch auf der Bauteil-Berechnungsseite geführt werden. Schalten Sie dazu den "Mindestwärmeschutz nach ... EnEV" ein.
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