November 2014
Frage:
Wie kann ich ein denkmalgeschützes Haus eingeben (Grenzwerte Bauteile)
Im Voraus besten Dank
Antwort:
wenn Sie im Abschnitt 5.0.2 über "Verfahren" das Nachweisverfahren einstellen, dann finden Sie dort die Option "Modernisierung - Bauteilverfahren". Wohngebäude sind auf der Berechnungsseite "EnEV 4108-6", Nichtwohngebäude auf der Seite "EnEV 18599" nachzuweisen. Spezielle EnEV-Anforderungen für denkmalgeschützte Gebäude sind mir
nicht bekannt, solche Gebäude sind nicht von der EnEV betroffen.
Einzelnachweise können auch auf der Bauteil-Berechnungsseite geführt werden. Schalten Sie dazu den "Mindestwärmeschutz nach ... EnEV" ein.
Ihr DÄMMWERK-Support