Oktober 2014
Frage:
Hallo werte Supportmitarbeiter,
in der Anlage erhalten Sie die Berechnungen für ein aktuelles Projekt für den öffentlich-rechtlichen Nachweis eines Mehrfamilienhauses nach DIN V 18599. Die Daten sind soweit eingegeben. Nun stellt sich die Frage der Bilanzierung der vorgesehenen Nahwärmeversorgung durch ein BHKW mit KWK. Wie ist dies in den Eingabemasken anzugeben?
Die Versorgung für Heizung und WW erfolgt, wie gesagt, durch ein BHKW mit KWK was mehrere Gebäude versorgt. Es ist ein zusätzlicher Pufferspeicher vorgesehen, ein zusätzlicher Spitzenlastkessel ist jedoch nicht geplant.
Bei Eingabe des Pufferspeichers unter 13.7 kommt eine Fehlermeldung „Gitterindex außerhalb des zulässigen Bereichs“. Wie ist der Pufferspeicher anzugeben?
Für den Heizwärmeerzeuger unter 13.10habe ich Fern- und Nahwärme -> Nah-/Fernwärme KWK, fossil -> manuell mit „0“ =automat. Ermittlung eingestellt.
Ist dann die Ermittlung „über den Primärenergiefaktor für Heizung“ in Ordnung?
Für die Feuerungsleistung werden 16,9 KW automatisch vorgeschlagen und die elektr./therm. Leistung automatisch eingetragen. Wie ergibt sich dieser Wert 16,9 kW? Kann man diese Werte für den öffentlich-rechtlichen Nachweis verwenden, oder sind die tatsächlichen Werte der Anlage anzugeben. Was ist zu tun, wenn diese Werte nicht vorliegen?
Unter 14.1 ist eine „verbleibende Wärmeabgabe der Heizkessel Qoutg“ angegeben. D.h. dieser Bedarf wäre durch einen Spitzenlastkessel zu decken? Für den vorliegenden Fall ohne Spitzenlastkessel muss die Leistung des BHKW manuell erhöht werden, bis hier der Wert 0 steht?
Wie soll der Primärenergiefaktor für Nahwärme gemäß Hinweis 674 für den öffentlich-rechtlichen Nachweis modifiziert werden?
Wie wäre ein ggf. vorhandener Spitzenlastkessel zu berücksichtigen?
Im Voraus vielen Dank!
Antwort:
(speziell) ein BHKW, das mehrere Gebäude(teile) versorgt ist ungefähr so einzugeben, wie Sie das beschrieben haben. Allerdings sollten Sie keine Modifikationen bei der normalen Berechnung der Heizungsanlage vornehmen.
Das Berechnungsverfahren für BHKW´s ist ein Verfahren über eine Jahresbilanz. Es erfolgen lediglich Verrechnungsanteile (Gutschriften) mit der ansonsten konservativ eingegebenen Heizungsanlage.
Dass Ihr System ohne Spitzenlastkessel funktioniert, ist zu bezweifeln. Das geht bestenfalls bei wärmegeführten micro-KWK-Anlagen für Wohngebäude. Dafür gibt es eine gesonderte Berechnungsroutine.
Größere BHKW´s arbeiten stromgeführt, d.h. die Maschine muss möglichst lange (6000 Stunden / Jahr) auf gleicher (hoher) Leistungsstufe betrieben werden, damit sich das lohnt. Die Abwärme ist ein Abfallprodukt und mengenmäßig immer gleich groß.
Also bitte nicht an Pufferspeichern, Primärenergiefaktoren oder Erzeugern drehen. Verwenden Sie dort die Standardkessel.
Sie finden viele Hinweise zu dem (leider nicht sehrt übersichtlichen) Thema in unserem support-report.
Ihr DÄMMWERK-Support