Dezember 2013
Frage:
ich habe für ein industriell genutztes Gebäude einen Wärmeschutznachweis
zu liefern. Die Hauptnutzung des Gebäudes ist ein Hochregallager (HRL)
das automatisch bedient und niedrig beheizt wird, in dem Gebäude sind
noch Aufenthalts- und Büroräume.
Dazu habe ich 2 Fragen:
1) Wie bilde ich das HRL ab, wenn ich die Grundflächen als „nicht
berücksichtigt“ deklariere tauchen in der Hüllflächentabelle die Werte
trotzdem auf. Dadurch erhalte ich ein Vielfaches der tatsächlich
vorhandenen Nutzfläche. Im Anhang finden Sie eine schematisch Skizze des
Gebäudes / Faltmodell.
2) Den Nachweis führe ich nach DIN 18599 als NW zoniert, unabhängig
davon, wäre ein Nachweis als Einzonenmodell zulässig da ja der
überwiegende Teil einer Nutzung und einer Raumkonditionierung zugewiesen
werden kann, dies aber nicht für die Grundfläche zutrifft.
Für Ihre Unterstützung Danke ich im Voraus!
Antwort:
da gibt es diverse Fallunterscheidungen:
1. Wenn das Lager auf nicht mehr als 12°C beheizt wird, müssen Sie dafür
keinen Nachweis führen, sondern nur für die Büro- und Aufenthaltsräume
2. Wenn das Lager auf 17°C oder mehr beheizt wird, könnten Sie das
vereinfachte Verfahren (Einzonenmodell) anwenden, indem Sie sich auf die
EnEV berufen:
"c) Gewerbebetriebe mit höchstens 1 000 m² Nettogrundfläche, wenn neben
der Hauptnutzung nur Büro-, Lager-, Sanitär- oder Verkehrsflächen
vorhanden sind,"
3. Wenn das Lager z.B. auf 15°C beheizt wird, müssten Sie einen
ausführlichen Nachweis mit zwei Zonen (Lager, Büro) führen. Dann wären
auch die Wärmeströme zwischen den verschieden warmen Zonen zu bilanzieren.
Nicht beheizte Zonen werden in der Hüllflächentabelle nicht dargestellt
oder Sie wählen den Nutzungstyp "unbeheizt". Zweites macht nur Sinn,
wenn eine ständige Beleuchtung oder eine Klimatisierung bilanziert
werden soll.
Ihr DÄMMWERK-Support