Juli 2013
Frage:
ich habe folgende Situation: Das dargestellte Einfamilienhaus soll als KfW-Effizienzhaus 70 dargestellt werden. Der leichte Holzrahmenbau wird mit einer Luftwasserwärmepumpe versorgt. Ich habe ergänzend eine thermische Solaranlage angesetzt. Eine Lüftungsanlage ist nicht vorgesehen.
Der Bauherr hat in seinem Architekturbüro eine Gegenrechnung mit dem Programm ZUB Helena erstellen lassen und beanstandet folgende Punkte:
1) Die thermische Solaranlage sei nicht erforderlich. Die LW-WP müsste primärenergetisch für das KfW-Effizienzhaus 70 ausreichen.
2) Die von mir angesetzte Heizunterbrechung sei falsch, nicht erforderlich und ungünstig für den Nachweis.
3) Der Deckungsanteil von 5% für die Berücksichtigung des Heizstabes bei der LW-WP im Heizungsbereich sei falsch.
4) Die Kollektorfläche der Solaranlage sei (abgesehen von Punkt 1) zu groß dimensioniert.
zu 2) DIN 4108-6 Anhang C.1.1 beschreibt "solche Heizsysteme geeignet, die in Ihrer Wärmeabgabe relativ schnell.."
- darf die Nachtabschaltung bei einem relativ trägen System mit Fußbodenheizung überhaupt angesetzt werden?
zu 3) siehe FAQ der KfW: danach muss der Deckungsanteil berücksichtigt werden!?
zu 4) die im Programm angegebene Kollektorfläche ergibt sich aus Tab. C.1-4a in Abhängigkeit von AN.
Muss die im Nachweis angegebene Kollektorfläche in der Praxis verbaut werden? Wie müsste man sich verhalten, wenn weniger Kollektorfläche verbaut wird? (Lt. etlicher Heizungsbauer ergeben sich nach deren Auslegung kleinere erforderliche Flächenanteile!)
Es wäre nett, wenn Sie mich zurückrufen würden. Die Erläuterungen wären für mich deutlich einfacher mit Ihnen abzustimmen.
Vielen Dank!
Antwort:
vielleicht hat der Kollege nach DIN V 18599 gerechnet? Neuere Wärmepumpen können bis -15 °C betrieben werden und sind effektiver, als die in DIN V 4701-10 abgebildeten Anlagen. Damit kann man unter Umständen auf eine Nachheizung verzichten.
Nach DIN V 4701-10 haben Sie, soweit ich das sehen kann, korrekt gerechnet. Da muss man die 5% Heizlastanteil pauschal berücksichtigen und die Kollektorfläche ist ein Pauschalwert. Wenn Sie andere Kollektorflächen haben, können Sie die Solaranlage auch detailliert berechnen. Auch die Wärmepumpe kann man detailliert (mit besseren Arbeitszahlen) berechnen.
Dass eine Nachtabschaltung bei Fußbodenheizungen nicht üblich ist, glaube ich nicht, mir ist jedenfalls nichts bekannt. Normalerweise spart das um die 7% Heizwärme.
und hier noch:
http://www.bauphysik-software.de/downltutor/Rueckruf-erbeten.pdf