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Datum: 25.06.2015

April 2013

Frage:

ich möchte einen Nachweis zum Schutz gegen Außenlärm aufstellen. Hier habe ich zwei Außenwandbereiche sowie ein Fenster. Der Regelaufbau ist eine Holzrahmenkonstruktion mit Rw=42 dB, der Stützenbereich hat einen Wert von Rw=53 dB, das Fenster hat einen Wert von Rw= 38 dB. Berechne ich nur das Fenster in der Holzrahmenkonstruktion erreiche ich den geforderten Rw,res von 39 dB. Lege ich nun einen weiteren Bereich an, um das resultierende Schalldämmmaß zu berechnen, erreiche ich nur noch 33 dB. Warum wird der vorhandene Rw schlechter, obwohl mein Stützenbereich doch deutlich besser ist? Kann ich mit Dämmwerk solche Konstellationen nicht berechnen? Oder habe ich etwas falsch eingestellt? Ich bedanke mich bei Ihnen bereits im Voraus für Ihre schnelle Bearbeitung.

 

Antwort:

bei "Sges" müssen Sie bitte die Gesamtfläche (!) angeben, also die Fläche aller Teilbereiche. Der logarithmische Berechnungszusammenhang läuft seit vielen Jahren ohne Probleme. Ihr DÄMMWERK-Support

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