Februar 2013
Frage:
Bei vorliegendem Projekt ist in den meisten Zonen eine RLT-Anlage mit Heiz- und Kühlfunktion geplant. Die Zulufttemperaturen im Heiz- und Kühlbetrieb unterscheiden sich. Ohne Begrenzung der Laufzeiten von Heiz- und Kühlregister (ganzjähriger Betrieb von Heiz- und Kühlregister) wird der Heiz- und Kühlenergiebedarf falsch bilanziert. Besteht die Möglichkeit den Heiz- und Kühlenergiebedarf ohne Begrenzung der Registerlaufzeiten zu bilanzieren?
Antwort:
das haben Sie genau erfasst. Ich weiß leider keine Möglichkeit, wie man in ein und dem selben Monat mit zwei unterschiedlichen Zulufttemperaturen rechnen könnte. In der Norm steht meines Wissens nichts.
Ich weise aber darauf hin, dass Sie bei Luftheizungen sowieso den größten Anteil als Umluftheizung bilanzieren müssen. Das Gedankenmodell ist dann: Zuluft per Heizregister vorwärmen auf z.B. 18 °C (Regelwert) und die weitere
Lufterwärmung als Umluftheizung rechnen. Welche RLT-Zulufttemperatur Siedabei wählen, sollte bilanztechnisch keine Rolle spielen. Zuluft- und Umluftheizung arbeiten möglicherweise mit dem selben Heizregister? Ziemlich sicher aber mit dem selben Erzeuger.
Ihr DÄMMWERK-Support