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Datum: 25.06.2015

1.9.2010

ich habe zwei Fragen zum Wärmebrückenzuschlag:
Sachverhalt:
Es geht um den Neubau einer Stahlhalle, welche als Dachkonstruktion ein Trapezblech mit aufliegender Wärmedämmung und als Außenwände Sandwichelemente der Fa. Fischer oder Hoesch erhält. Bodenplatte massiv mit unterliegender Dämmung.
Das Nichtwohngebäude teilt sich grob gesagt in zwei Zonen mit einer "normalbeheizten (21 Grad)" Zone und einer "niedrigbeheizten".
- Ist es möglich, für Sandwich-Außenwände (z.B. FischerTherm o.ä.) den Wärmebrückenzuschlag 0,05 zu wählen oder ist dieses bautechnisch nicht ausführbar (in Gleichwertigkeit mit DIN 4108 BBl. 2) ? Ich finde nirgends Informationen hierzu. Falls nur mit 0,1 (oder explizit ?) gerechnet werden kann, habe ich für den normalbeheizten Bereich aufgrund des Referenzgebäudes ja schon einen erheblichen Nachteil.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Antwort:
wenn wir das realistisch betrachten, ist man mit dem pauschalen WB-Zuschlag von 0.05 W/m²K immer noch weit auf der sicheren Seite. Das könnte man mit einer detaillierten Berechnung der tatsächlichen Wärmebrücken (die auch im Nachhinein noch möglich wäre) mit großer Wahrscheinlichkeit beweisen.
Entwurfsfassungen der EnEV ´09 haben vor diesem Hintergrund den Versuch unternommen, den Gleichwertigkeitsnachweis (Konstruktion entspricht den Beispielen aus DIN 4108, Bbl.2) zu kippen. In der Endfassung der EnEV ist die Formulierung "Soweit dabei Gleichwertigkeitsnachweise zu führen wären, ist dies für solche Wärmebrücken nicht erforderlich, bei denen die angrenzenden Bauteile kleinere Wärmedurchgangskoeffizienten aufweisen, als in den Musterlösungen der DIN 4108 Beiblatt 2 : 2006-03 zugrunde gelegt sind." übrig geblieben.
Die EnEV ´09 macht darüber hinaus keine Vorschriften, wie Wärmebrücke zu bilanzieren sind, lediglich bei den Referenzberechnungen soll man 0.10 für niedrig beheizte Gebäude / Zonen und 0.05 für normal beheizte Zonen annehmen.
Ich halte es für vertretbar, wenn Sie komplett mit dem WB-Zuschlag von 0.05 W/m²K rechnen, auch wenn Sie damit nicht unangreifbar sind.
Das Problem, dass der berechneten Energiebedarf weit über dem tatsächlichen Verbrauch liegt ist sehr viel bedeutender, als ein möglicherweise zu klein angesetzter Einfluss der Wärmebrücken. Das kommt praktisch nicht vor.
Hinweise zu bereichsweise unterschiedlich veranschlagten WB-Zuschlägen z.B. in Gebäuden mit unterschiedlich temperierten Zonen, sind uns ebenfalls nicht bekannt. Man kann die EnEV ´09 aber in dieser Hinsicht deuten. Eine entsprechende Einstellung ist in DÄMMWERK möglich.
Übrigens: Der psi-Wert von Wärmebrücken hängt nicht mit schlechten U-Werten zusammen. Es ist ja lediglich der Differenzwert zwischen Berechnungen mit und ohne WB-Einfluss. Schlecht gedämmte Außenwandecken liefern aus diesem Grund normalerweise höhere psi-Wert-Gutschriften.

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