Dezember 2022
Frage: ich habe eine Frage zum Schallschutz gegen Außenlärm.
Die Frage bezieht sich auf den Nachweis von Bauteil SS-Außenwand-WE01-02. Hierzu habe ich Ihnen einen Dateiordner beigefügt.
Unter Schallschutz bei den Flankenschalldämm-Maßen für Massivbauteile werden in DÄMMWERK die einzelnen Flankenübertragungswege aufgeführt und am Ende jeweils das Rij,w angegeben. In den Anmerkungen (und so kenne ich das auch aus der Norm) steht, dass für Schallschutz gegen Außenlärm keine Flankenübertragung Df und Fd berücksichtigt werden.
Allerdings werden hier ganz klar die Werte für Df und Fd mit in das Bewertete Bau-Schalldämm-Maß mit rein gerechnet. Können Sie mir sagen, ob ich hier eine falsche Eingabe gemacht habe oder wo hier der Fehler liegt?
Antwort:
Aus Hinweis 835:
Beim Schutz gegen Außenlärm ist der Einfluss der Schallübertragung über flankierende Wände nur zu berücksichtigen, wenn gilt:
Rw,Fassade > 50 dB und R´w,ges > 40 dB (T2, Abs.4.4.3). In diesen Fällen (einer trifft auch hier zu) empfehlen wir, dies in den Kommentarzeilen zu dokumentieren,
und den Berechnungsabschnitt zu den Flankierenden Bauteilen in den Berechnungsoptionen zu deaktivieren.
Bei Außenbauteilen gibt es auf der Sendeseite keine flankierenden Bauteile wie beim Nachweis eines trennenden Bauteils zwischen zwei Räumen.
Jedoch ist das Außenbauteil auch über die Raumbegrenzungen hinaus dem Außenlärm ausgesetzt, man könnte daher eine Flankenübertragung im Außenbauteil von den außerhalb der Raumbegrenzung liegenden Flächen (oben, unten, links, rechts) annehmen.
Allgemein gilt: Beim Nachweis gegen Außenlärm ist anstelle der flankierenden Bauteile im Senderaum die Fassadenkonstruktion einzusetzen.
Entsprechend der Systematik entspricht F=D und die Wege Df und Fd fallen mit Ff und Dd zusammen. So ist der fragliche Hinweis in der Tabellenfußnote gemeint. Wir werden versuchen, das an dieser Stelle klarer zu formulieren.