4.10.2021
Okt. 2021 Frage:
Dem GEG Anlage 3 entnehme ich, dass für den mittleren U-Wert „alle transparenten Außenbauteile, soweit nicht in Bauteilen der Nummern 3 und 4 enthalten“ s. u., berücksichtigt werden müssen. Gemäß EnEV wurden Rolltore und Außentüren nicht für die Berechnung des mittleren U-Wertes herangezogen und wenn ich in Dämmwerk die Anmerkung 09 Außentür anklicke bzw. als Bauteildefinition FAW (Außentür) statt FF (Fenster), wird der U-Wert bei der Berechnung des mittleren U-Wertes nicht berücksichtigt.
Ist das konform mit dem GEG oder stimmt die Berücksichtigung in der Software noch nicht? Ich habe in einer Kurzrecherche dazu noch nichts Belastbares gefunden.
Antwort:
Nach GEG müssen opake Außentüren im Gegensatz zur EnEV beim mittleren U-Wert bercksichtigt werden. Die KfW konkretisiert diese Forderung und schlägt die opaken Außentüren, Rolltore usw. der Gruppe "Glasdächer, Lichtbänder ..." zu. Für eine solche Bilanzierung müssen Sie in DÄMMWERK die neue Anmerkung 85 vorsehen. Die gibt es noch nicht so lange.
Transparente Außentüren und Tore waren eigentlich auch schon früher im mittleren U-Wert der Fenster zu berücksichtigen.