03.03.2021
Frage: Welche Regeln gelten für die Erstellung von Energieausweisen nach EnEV und GEG
Antwort:
Generell
Maßgeblich ist die zur Anwendung gekommene Regelung EnEV - GEG.
Wenn Bauantrag / Bauanzeige / Baubeginn
• vor dem 01.11.2020 stattfand → es gilt die EnEV → Energieausweis nach EnEV
• nach dem 01.11.2020 stattfand → es gilt das GEG → Energieausweis nach GEG
Übergangsregelung
Bis zum 01.05.2021 müssen Energieausweise mit Ausstellungsanlass „Vermietung / Verkauf" oder „Aushangpflicht" nach EnEV berechnet und erstellt werden.
Infos und Stand zum Energieausweis nach GEG (02. März 2021)
Bekanntmachungen für Verbrauchsausweise:
Für die Ermittlung der Verbrauchswerte für einen Verbrauchsausweis nach GEG fehlt noch die Veröffentlichung einer entsprechenden Bekanntmachung. Erst danach können die Softwarehersteller die Eingabemöglichkeit der Verbrauchswerte entsprechend implementieren. Das DIBt wird erst daraufhin die finale Schemaversion für die Kontrolldatei veröffentlichen (siehe „XML-Schema").
XML-Schema:
Das DIBt (Registrierstelle für Energieausweise) erstellt eine neue Schemadefinition für die XML-Kontrolldatei für die Registrierung von GEG-Energieausweisen.
Die Softwarehersteller haben eine Vorversion erhalten, eine finale Version ist noch nicht veröffentlicht. Das Schema ist essentiell für die Registrierung beim DIBt im Falle Kontrollstufe 1 (Hochladen der Kontrolldatei) und für die Übergabe an die BBSR-Druckapplikation für die Erstellung des Energieausweises als PDF
Druckapplikationen:
• neue BBSR-Druckapplikation:
in Entwicklung, noch nicht veröffentlicht, DÄMMWERK wird die neue BBSR Druckapplikation weiterhin bedienen.
• NEU: DÄMMWERK EAW-Druckapplikation:
Bislang nur als Testversion, derzeit möglich:
- Entwurf von Bedarfsausweisen nach GEG
- Registrierung und Ausgabe von EnEV Bedarfsausweisen
Weitere Funktionen in Arbeit:
Verbrauchsausweise, Aushang, Registrierung von GEG-Ausweisen