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Das Anforderungsniveau wird mit dem GEG derzeit nicht erhöht und viele Berechnungsregeln werden übernommen. Dennoch gibt es einige, relevante Umstellungen, etwa bei der Ermittlung des Heizwärmebedarfs, bei den Verteilungs- und Übergabeverlusten der Anlagentechnik, bei den thermischen Solaranlagen, wie auch bei der Berechnung von Wärmepumpen, PV-Anlagen und Blockheizkraftwerken. Strom aus gebäudenaher Photovoltaik kann zukünftig in den Gebäudenachweisen berücksichtigt werden. Die vereinfachten Nachweisverfahren im Wohnungsneubau sowie bei Ausbauten und Erweiterungen wurden überarbeitet.
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